spielplatzsicherheit.de

DIN EN 1176:2017

Mit der Überarbeitung der Spielgerätenorm haben sich gegenüber der vorhergenden Version von 2008 einige Änderungen und Ergänzungen ergeben. Die wichtigsten habe ich hier für eine erste Information zusammengetragen - für Details, insbesondere zur Anwendung in der Praxis - stehe ich gern zur Verfügung. Erreichbarkeit siehe „Kontakt“

DIN EN 1176 Teil 1

Ergänzung zum Anwendungsbereich ( keine Betrachtung von elektrischen Bauteilen, keine Behandlung von Wasserbereichen und UV-Strahlung ) Neudefinition von leichter Zugänglichkeit Änderung / Überarbeitung von Definitionen ( Stoßdämpfung, erzwungene Bewegung, Tunnel, Rutschstange ) Neudefinition „Sprunggerät“ und Einführung von Anforderungen dazu Einführung „Inspektion nach der Installation“ als zwingend erforderlich Zeichnungsänderung zur Fußfangstelle ( Verdeutlichung von „parallel zur Hauptlaufrichtung“ durch einen Pfeil ) Änderung Tabelle und Zeichnung zur freien Fallhöhe, Ergänzung „springen“ Überarbeitung Anforderungen an Fallschutzmaterial, Regionalisierung bei Oberboden / Rasen, Vorgaben für Vorabinformationen, die Fallschutzmaterialhersteller zur Verfügung stellen müssen

DIN EN 1176 Teil 2

Überarbeitung Schaukeldefinition ( Gelenke höher als 1,3 m über Untergrund ) Übernahme Nestschaukelanforderungen aus dem ehem. Beiblatt neuer Messpunkt für Bodenfreiheit bei Nestschaukeln ( Ring-Unterkante an tiefster Stelle ) Hinweis auf Zäune ( Einfriedung von Schaukelbereichen erst 1,5 m hinter dem Ende der Fallbereiche ) DIN EN 1176 Teil 3 Wellenrutschen sind nicht mehr enthalten Geschwindigkeitsbegrenzung durch Längenbegrenzung ( erstes gerades Rutschenteil max. 7 m, dann Kurve, gerade Folgeteile nach Kurve max. 5 m ) Verkürzung Aufprallfläche für Rutschen mit weniger als 1,5 m Rutschenteil auf 1,5 m

DIN EN 1176 Teil 4

keine flexiblen Griffe bei hängender Nutzung keine Sitzschalufen oder Ringe

DIN EN 1176 Teil 6

Fallraum Stehwippen auf 1,5 m festgelegt
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DIN EN 1176:2017

Mit der Überarbeitung der Spielgerätenorm haben sich gegenüber der vorhergenden Version von 2008 einige Änderungen und Ergänzungen ergeben. Die wichtigsten habe ich hier für eine erste Information zusammengetragen - für Details, insbesondere zur Anwendung in der Praxis - stehe ich gern zur Verfügung. Erreichbarkeit siehe „Kontakt“

DIN EN 1176 Teil 1

Ergänzung zum Anwendungsbereich ( keine Betrachtung von elektrischen Bauteilen, keine Behandlung von Wasserbereichen und UV- Strahlung ) Neudefinition von leichter Zugänglichkeit Änderung / Überarbeitung von Definitionen ( Stoßdämpfung, erzwungene Bewegung, Tunnel, Rutschstange ) Neudefinition „Sprunggerät“ und Einführung von Anforderungen dazu Einführung „Inspektion nach der Installation“ als zwingend erforderlich Zeichnungsänderung zur Fußfangstelle ( Verdeutlichung von „parallel zur Hauptlaufrichtung“ durch einen Pfeil ) Änderung Tabelle und Zeichnung zur freien Fallhöhe, Ergänzung „springen“ Überarbeitung Anforderungen an Fallschutzmaterial, Regionalisierung bei Oberboden / Rasen, Vorgaben für Vorabinformationen, die Fallschutzmaterialhersteller zur Verfügung stellen müssen

DIN EN 1176 Teil 2

Überarbeitung Schaukeldefinition ( Gelenke höher als 1,3 m über Untergrund ) Übernahme Nestschaukelanforderungen aus dem ehem. Beiblatt neuer Messpunkt für Bodenfreiheit bei Nestschaukeln ( Ring-Unterkante an tiefster Stelle ) Hinweis auf Zäune ( Einfriedung von Schaukelbereichen erst 1,5 m hinter dem Ende der Fallbereiche ) DIN EN 1176 Teil 3 Wellenrutschen sind nicht mehr enthalten Geschwindigkeitsbegrenzung durch Längenbegrenzung ( erstes gerades Rutschenteil max. 7 m, dann Kurve, gerade Folgeteile nach Kurve max. 5 m ) Verkürzung Aufprallfläche für Rutschen mit weniger als 1,5 m Rutschenteil auf 1,5 m

DIN EN 1176 Teil 4

keine flexiblen Griffe bei hängender Nutzung keine Sitzschalufen oder Ringe

DIN EN 1176 Teil 6

Fallraum Stehwippen auf 1,5 m festgelegt